ASF  Aufbauseminar für Fahranfänger

 

Die Teilnahme an einem ASF-Seminar wird behördlich angeordnet.

Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit
(Kategorie "A") oder zwei Auffälligkeiten (Kategorie "B") aufgefallen ist.

Was passiert?
• die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert
• bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte Verwarnung ausgesprochen
• erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug !

Zum Seminar:
• 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
• 30 Min. Fahrprobe mit dem Moderator
• Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht !
• Keine Prüfung

Nach dem Seminar ist man für die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar für 5 Jahre gesperrt !

Übrigens:
Eine einjährige Verkürzung der Probezeit durch den Besuch eines FS-Seminars wäre nach einem ASF-Seminar besonders sinnvoll.

 

 

Wie lange dauert die Probezeit?
Generell gilt, dass jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, 2 Jahre lang in der Probezeit ist. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.

 

Warum bekommt man den Führerschein nur auf Probe?
Leider sind Fahrneulinge bzw. junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt. Das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist in dieser Altersgruppe 3 - 4 Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen. Deswegen sollen Fahranfänger veranlasst werden, besonders vorsichtig und vorschriftsmäßig zu fahren.

 

Was passiert, wenn du während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstößt?
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist:

Verwarnung an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
Hier findest dusgelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich.

Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme Beispiele für Verkehrsverstöße nach den Kategorien A und B.

Typische A-Verstöße sind:

-Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet...

-Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)...

-Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...

-Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h...

-Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt...

-Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet...

-Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet...

-Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet...

-Als Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt...

-Unbedingtes Haltgebot (Stop - Schild) nicht befolgt...

-Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten...

-Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr...

Typische B-Verstöße sind:

-Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren...

-Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als

8 Monate...

-Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende-Profil- oder Einschnitttiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...

-Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten...

 Sicheres Fahren

So solltest du dich als Fahrer verhalten:

  • Sei dir immer bewusst, dass Autofahren gefährlich sein kann. Also konzentriere dich gut, damit du rechtzeitig reagieren kannst.

  • In der Fahrschule konntest du schon einige Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Dennoch gibt es viele Situationen, die du in der Fahrausbildung noch nicht kennen gelernt hast. Deshalb solltest du dir nach jeder Fahrt überlegen: Wie bin ich heute gefahren? Gab es kritische Situationen? Habe ich mich sicher gefühlt? Was muss ich mir merken und was kann ich in ähnlichen Situationen besser machen?

  • Lasse dich nicht von Mitfahrern und Freunden zu einem wilden Fahrstil verleiten, nur um ihnen zu imponieren. Schließlich geht es um deine eigene Sicherheit!

  • Sei für Tipps von erfahrenen Autofahrern offen, aber prüfe diese auch kritisch. Denn oftmals haben sich bei langjährigen Fahrern große Fehler eingeschlichen.

  • Informiere dich vor jeder Fahrt über mögliche Gefahren, die auf der Strecke lauern können und vergewissere dich, dass du den Weg kennst. Meide anfangs noch, in Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen zu fahren und umfahre Straßen mit Baustellen.

Aber auch als Beifahrer kannst du einiges bewirken!
Hilf dem Fahrer, indem du aktiv mitschaust und warne ihn frühzeitig, wenn du Gefahr aufkommen siehst. Wenn du dich bei dem Fahrstil des Fahrers nicht wohl fühlst, dann sag ihm das.

(Quelle: Bild und Text dieser Seite von Heinrich-Vogel Verlag GmbH www.fahren-lernen.de )

 

 

ASP Aufbauseminar Punkteabbau

 

Wann kann, wann muss ich teilnehmen?
• freiwillige Teilnahme bei 4 bis 13 Punkten
• amtlich angeordnete Teilnahme bei 14 bis 17 Punkten
 
Wer kann teilnehmen?
• jeder der mindestens 4 und höchstens 13 Punkte in der Verkehrssünderkartei hat
• das Seminar ist bis zu 13 Punkten freiwillig
• es darf nur alle fünf Jahre wiederholt werden
• der Teilnehmer muss nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
 
Wie viele Punkte kann ich abbauen?
bis 8 Punkte, Abbau von 4 Punkten
bis 13 Punkte, Abbau von 2 Punkten
ab 14 Punkte behördlich angeordnetes Seminar ohne Punkteabbau
 
bei 18 Punkten Entzug der Fahrerlaubnis!
 
Zum Ablauf des Seminars:
• 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
• 30 Minuten Fahrprobe mit dem Moderator
• Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht
• keine Prüfung