ASF Aufbauseminar für Fahranfänger
Die Teilnahme an einem ASF-Seminar wird behördlich angeordnet.
Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer
Auffälligkeit
(Kategorie "A") oder zwei Auffälligkeiten (Kategorie "B") aufgefallen ist.
Was passiert?
• die
Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert
• bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte
Verwarnung ausgesprochen
• erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug !
Zum Seminar:
• 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
• 30 Min. Fahrprobe mit dem Moderator
• Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht !
• Keine Prüfung
Nach dem Seminar ist man für die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar für 5
Jahre gesperrt !
Übrigens:
Eine einjährige Verkürzung der
Probezeit durch den Besuch eines
FS-Seminars wäre nach einem ASF-Seminar besonders sinnvoll.
Wie lange dauert die Probezeit?
Generell gilt, dass jeder, der den
Führerschein erstmalig erworben hat, 2 Jahre lang in der Probezeit ist. Die
Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die
Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M
und T sind von der Probezeit ausgenommen.
Warum bekommt man den Führerschein nur auf Probe?
Leider sind Fahrneulinge bzw. junge
Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle
verwickelt. Das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist in dieser Altersgruppe
3 - 4 Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen. Deswegen sollen
Fahranfänger veranlasst werden, besonders vorsichtig und vorschriftsmäßig zu
fahren.
Was passiert, wenn du während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln
verstößt?
Hier muss unterschieden werden, wie
schwer das Vergehen ist:
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Verwarnung an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer
Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich
dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird
die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch
die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die
nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
Hier findest dusgelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren
Maßnahmen nach sich. |
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Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie
A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B
(weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme
Beispiele für Verkehrsverstöße nach den
Kategorien A und B. |

Typische A-Verstöße sind:
-Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholt werden,
an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen
gefährdet...
-Mit
zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter
Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen,
Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder
Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)...
-Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...
-Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h...
-Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt...
-Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet...
-Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen
gefährdet...
-Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen
gefährdet...
-Als
Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht
befolgt...
-Unbedingtes Haltgebot (Stop - Schild) nicht befolgt...
-Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
nicht angehalten...
-Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille
oder mehr...
Typische B-Verstöße sind:
-Bei
erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb
geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren...
-Als
Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht
vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als
8
Monate...
-Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen
keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine
ausreichende-Profil- oder Einschnitttiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und
Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...
-Als
Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate
überschritten...
Sicheres
Fahren
So solltest du dich als Fahrer verhalten:
-
Sei dir immer
bewusst, dass Autofahren gefährlich sein kann. Also konzentriere dich
gut, damit du rechtzeitig reagieren kannst.
-
In der
Fahrschule konntest du schon einige Erfahrungen im Straßenverkehr
sammeln. Dennoch gibt es viele Situationen, die du in der
Fahrausbildung noch nicht kennen gelernt hast. Deshalb solltest du dir
nach jeder Fahrt überlegen: Wie bin ich heute gefahren? Gab es
kritische Situationen? Habe ich mich sicher gefühlt? Was muss ich mir
merken und was kann ich in ähnlichen Situationen besser machen?
-
Lasse dich
nicht von Mitfahrern und Freunden zu einem wilden Fahrstil verleiten,
nur um ihnen zu imponieren. Schließlich geht es um deine eigene
Sicherheit!
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Sei für Tipps
von erfahrenen Autofahrern offen, aber prüfe diese auch kritisch. Denn
oftmals haben sich bei langjährigen Fahrern große Fehler
eingeschlichen.
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Informiere
dich vor jeder Fahrt über mögliche Gefahren, die auf der Strecke
lauern können und vergewissere dich, dass du den Weg kennst. Meide
anfangs noch, in Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen zu fahren und
umfahre Straßen mit Baustellen.
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Aber auch als Beifahrer kannst du einiges bewirken!
Hilf dem Fahrer, indem du aktiv
mitschaust und warne ihn frühzeitig, wenn du Gefahr aufkommen siehst. Wenn
du dich bei dem Fahrstil des Fahrers nicht wohl fühlst, dann sag ihm das.
(Quelle: Bild und Text dieser Seite von Heinrich-Vogel Verlag GmbH
www.fahren-lernen.de )
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ASP Aufbauseminar Punkteabbau
Wann kann, wann muss ich teilnehmen?
• freiwillige Teilnahme bei 4 bis 13
Punkten
• amtlich angeordnete Teilnahme bei 14 bis 17 Punkten
Wer kann teilnehmen?
• jeder der mindestens 4 und höchstens 13
Punkte in der Verkehrssünderkartei hat
• das Seminar ist bis zu 13 Punkten freiwillig
• es darf nur alle fünf Jahre wiederholt werden
• der Teilnehmer muss nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
Wie viele Punkte kann ich abbauen?
bis 8 Punkte, Abbau von 4 Punkten
bis 13 Punkte, Abbau von 2 Punkten
ab 14 Punkte behördlich angeordnetes Seminar ohne Punkteabbau
bei 18 Punkten Entzug der Fahrerlaubnis!
Zum Ablauf des Seminars:
• 4 theoretische Sitzungen von je 135
Minuten
• 30 Minuten Fahrprobe mit dem Moderator
• Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht
• keine Prüfung
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